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/ / Das Urteil über das Lesen des Qurans während der Menstruation

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Ist es der menstruierenden Frau erlaubt, während ihrer monatlichen Blutung den Quran zu lesen oder sollte sie dies unterlassen? Dies auch speziell in Anbetracht des Monats Ramdan, wo sie den Quran komplett durchlesen möchte? Frage: Ich würde gerne über das Urteil vom Rezitieren des Qurans einer menstruierenden Frau im Monat Ramadan fragen. Dies um den Quran komplett durchzulesen, jedoch ohne den Mushaf dabei zu berühren. Ich möchte ebenso fragen, ob es erlaubt ist den Quran in dieser Zeit vom Computer zu lesen, also von einer CD, welche den Quran niedergeschrieben enthält. حكم قراءة الحائض للقرآن

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Ist es der menstruierenden Frau erlaubt, während ihrer monatlichen Blutung den Quran zu lesen oder sollte sie dies unterlassen? Dies auch speziell in Anbetracht des Monats Ramdan, wo sie den Quran komplett durchlesen möchte? Frage: Ich würde gerne über das Urteil vom Rezitieren des Qurans einer menstruierenden Frau im Monat Ramadan fragen. Dies um den Quran komplett durchzulesen, jedoch ohne den Mushaf dabei zu berühren. Ich möchte ebenso fragen, ob es erlaubt ist den Quran in dieser Zeit vom Computer zu lesen, also von einer CD, welche den Quran niedergeschrieben enthält.

حكم قراءة الحائض للقرآن

الجواب

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Die Gelehrten haben bezüglich der Quranlesung einer Frau während ihrer Menstruation prinzipiell drei verschiedene Meinungen.

1. Meinung:

Es ist der Frau während ihrer Menstruation oder ihres Wochenbetts erlaubt, den Quran zu lesen, ohne das sie ihn dabei berührt. Dies ist die Meinung von Imam Malik, eine Ansicht von Abu Hanifa und Ahmad. Ebenso ist dies die Aussage von al-Bukhary, Dawud und Ibn Hazm.

2. Meinung:

Es ist der Frau während ihrer Menstruation oder ihres Wochenbetts erlaubt, ein wenig Quran, wie ein oder zwei Aja zu lesen. Ebenso wurde gesagt, was weniger als einer Aja entspricht, ist kein Problem.

3. Meinung:

Es ist der Frau während ihrer Menstruation oder ihres Wochenbetts nicht erlaubt, auch nur ein wenig Quran zu lesen. Dies ist die mehrheitliche Meinung der Gelehrten von den Hanifiten, den Shafiiten, den Hanbaliten und anderen. At-Tirmidhi sagte diesbezüglich: „Dies ist die Meinung der meisten Gelehrten von den Gefährten des Propheten -Frieden und Segen auf ihm-, den Tab’iin und denjenigen, die nach ihnen kamen.“

Jede dieser Gruppen führt für ihre Meinung Belege an.

Was mir jedoch ersichtlich scheint, ist die Meinung, dass es der Frau während ihrer Menstruation oder ihrem Wochenbett erlaubt ist den Quran zu lesen. Dies ist die korrekte Meinung, denn wäre es der menstruierenden Frau verboten zu Lesen, so hätte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- dies deutlich klar gemacht und es wäre uns ebenso durch die vertrauenswürdigen Überlieferer berichtet worden. Denn auf diese Art und Weise wurde uns das Verbot des Gebets und des Fastens für die Frau während ihrer Menstruation überliefert.

Des Weiteren beläuft sich diese Thematik auf einen Hadith, den die Gelehrten in Übereinstimmung als schwach eingestuft haben. Diesen Hadith überliefern at-Tirmidhi und andere über Ibn Umar, als eine Aussage es Propheten -Frieden und Segen auf ihm-, der sagte: (( Die menstruierende Frau und die Person im Zustand der großen rituellen Unreinheit dürfen nichts vom Quran lesen )). Imam Ahmad sagte über diesen Hadith, als er von seinem Sohn gefragt wurde, so wie es al-Uqaili im Werk

al-Du’afa (Seite 90) überliefert: „Nichtig, Ismail Ibn I’yash verneinte dies“. Es ist ebenso die Meinung von Abu Hatim, so wie dies sein Sohn im Werk al-Illal (1/49) überliefert.

Sheikh al-Islam Ibn Taymya sagte diesbezüglich in seinen Rechtsgutachten (21/460): „Dies ist ein schwacher Hadith in übereinstimmender Meinung derjenigen, die im Hadith bewandert sind“.

Ebenso sagte er in seinen Rechtsgutachten des weitern (26/191): „Es gibt dafür keinen Ursprung beim Propheten -Frieden und Segen auf ihm- und ebenso berichtet uns keiner der Schüler von Ibn Umar, Nafi’ und Musa Ibn U’gba darüber, welche eigentlich dafür bekannt sind die Sunnan zu überliefern.

Des weiteren hatten auch die Frauen zur Zeit des Propheten -Frieden und Segen auf ihm- ihre Menstruation. Wäre es also für sie verboten gewesen, wie beispielsweise das Gebet, so wäre dies eine Sache gewesen, die der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- für seine Umma deutlich gemacht hätte. Auch hätte er die Mütter der Gläubigen darüber unterrichtet und man hätte dies den Menschen überliefert.

Da uns keiner ein entsprechendes Verbot vom Propheten -Frieden und Segen auf ihm- überliefert, ist es nicht erlaubt eine Sache zu verbieten, bei der es bekannt ist, dass er sie nicht verboten hat. Und wenn er sie nicht verboten hat, obwohl die Menstruation in seiner Zeit eine weit verbreitete Sache war, wird deutlich, dass es nicht verboten ist.“

Nachdem Sheikh al-Islam die Schwäche des obigen Hadith erwähnt hat, hat er die Beweise derjenigen zusammengefasst, die es als erlaubt ansehen. So schreibt er in seinen Rechtsgutachten (21/460): „Und es ist wohl bekannt, das die Frauen zur Zeit des Propheten -Frieden und Segen auf ihm- ihre Menstruation bekamen. Dennoch verbot er ihnen nicht den Quran zu lesen. Ebenso verbot er ihnen nicht Dhikr und Du’a zu machen, vielmehr ordnete er den menstruierenden Frauen am Tag von ’Eid an, hinauszugehen und den Takbir der Muslime auszusprechen.

Darüber hinaus wies er die menstruierende Fraue an, ihre Hadj-Riten bis auf den Tawaf um die K’aba nachzuholen: Sie spricht die Talbia während ihrer Menstruation, ebenso in Muzdalifa, Mina und an den anderen Kultstätten.“

 

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

13.09.1424 n.d.A.


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