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/ / Das Urteil über das Beten an einem Ort an dem Alkohol getrunken wird

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Ist es erlaubt Restaurants und Säle zu mieten, in denen Alkohol und andere verbotene Sachen verkauft werden? Und ist es erlaubt das Gebet darin zu verrichten und Allah zu gedenken? Dies in Anbetracht der Tatsache, dass sich dort Alkohol befindet. حكم الصلاة في مكان يشرب فيه الخمر

Ist es erlaubt Restaurants und Säle zu mieten, in denen Alkohol und andere verbotene Sachen verkauft werden? Und ist es erlaubt das Gebet darin zu verrichten und Allah zu gedenken? Dies in Anbetracht der Tatsache, dass sich dort Alkohol befindet.

حكم الصلاة في مكان يشرب فيه الخمر

الجواب

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

In den Überlieferungen vom Propheten -Frieden und Segen auf ihm- wird es verboten, dass der Muslim an einem Tisch sitzt, an dem Alkohol getrunken und umhergereicht wird. Den stärksten Hadith, den wir dazu finden wird von an-Nasāi in seinem Werkas-Sunnan al-Kubrā(6741) überliefert. Abu Zubair überliefert hier vonJābir -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass dieser sagte: „Der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte“: ((Wer an Allah und den jüngsten Tag glaubt, der sitzt nicht an einem Tisch, an dem Alkohol umhergereicht wird)). Ibn Hajar stuft die Kette dieser Überlieferung als gut ein. SieheFath al-Bāri(9/250).

At-Tirmidhiüberliefert den selben Hadith auf dem Überlieferungsweg von Laith Ibn Abi Salīm über Tāwūs von Jābir. Dieser Weg ist jedoch schwach aufgrund der Schwäche von Laith.

Dieses Urteil begrenzt sich jedoch nicht nur auf den Tisch. Vielmehr beinhaltet dies auch den Ort, an dem Alkohol vorhanden ist. Daher sehe ich es als verboten an diese Säle zu mieten, in denen sich Alkohol befindet, da es ein Ort der Sünde ist, den man verlassen und meiden soll.

An-Nasāi(5256) überliefert von ‘Ali, dass dieser sagte: „Ich hatte Essen zubereitet, sodann rief ich den Propheten -Frieden und Segen auf ihm-, welcher daraufhin kam und eintrat. Hiernach sah er einen Schleier, hinter dem sich Bilder befanden. Er ging hinaus und sagte: ((Die Engel betreten kein Haus, indem sich Bilder befinden)). Ad-Dāraqudni stuft die Überlieferung als Mursal ein, wie er dies in seinem Werk al-‘Illal(3/122) beschreibt. Die rechtschaffenen Vorfahren von den Gefährten und denjenigen, die nach ihnen kamen, pflegten es, aufgrund von Zuwiderhandlungen und Sünden, die weniger schwerwiegend als Alkohol waren nicht an Feierlichkeiten teilzunehmen. So wird uns authentisch von Ibn Mas’ūd berichtet, dass er in einem Haus ein Bild sah und sodann das Haus verließ. Ebenso wird uns von Ibn ‘Umar berichtet, dass dieser Abu Ajuub zu sich einlud. Dieser sah in seinem Haus ein Bild an der Wand, woraufhin Ibn ‘Umar sagte: „Die Frauen haben uns hinsichtlich dessen überwältigt.“ Daraufhin sagte Abu Ajuub:

„Um wen pflegte ich mir sorgen zu machen, so habe ich keine Bange um dich, bei Allah, ich werde nichts bei euch essen.“ Sodann ging er hinfort.
Diese zwei Ereignisse überliefert al-Bukary in seinem Werk as-Sahīh in einer Taʽlīq-Form. Was das Gebet an diesem Ort angeht, so ist dies korrekt. Grundlage dazu ist die allgemeine Aussage des Propheten -Frieden und Segen auf ihm-, so wie es uns von Haschim Ibn Sajar, über Yazīd al-Faqīr von Jābir überliefert wird. Hier heißt es: ((Die Erde wurde mir zu einem Ort der Niederwerfung und Gegenstand zur Reinigung gemacht)).

Überliefert von al-Bukhary(323) und Muslim(810). Jedoch ist es ebenso verpflichtend, diese Orte aufgrund des vorhandenen Übels zu verlassen. Daher ist das Gebet an diesen Orten nicht erlaubt, wenn man die Möglichkeit hat woanders zu beten und Allah weiß es am besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

08/04/1425 


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