Alles Lob gebührt Allāh und Frieden und Segen seien auf unserem Propheten Muḥammad und auf seiner Familie und den Gefährten. Wa-ʿalaikumu s-salām wa-raḥmatu ʾllāhi wa-barakātuhu.
Folglich: Gelehrte stimmen überein, dass wenn man das Gebet in einer Kirche, an einem sauberen Standort ablegt, so ist sein Gebet zulässig und gültig. Dies wurde von Ibn ʿAbd al-Barr in seinem Buch al-Tamhîd (5/229) überliefert.
Sie waren allerdings verschiedener Meinungen, ob der Betende abgelehnt wird oder nicht. Eine Gruppe von Gelehrten und Richtern meinte, dass ein Betender in einer Kirche abgelehnt wird, aufgrund der Standbilder die enthalten sind. Dies wurde berichtet von ʿUmar, Ibn ʿAbbās, Mālik, und ist die Anschauung von dem Šāfiʿī Madhhab.
Andere sowie Ḥasan al-Baṣrī, ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz und al-Shaʿbi, haben eine Zulassung gewährt, hinsichtlich des Betretens, wenn keine Standbilder vorhanden sind, und es ist die Anschauung von der Ḥanbalī Madhhab. Wenn nicht, ist der Betende in ihr abgelehnt.
Was das Ḥanafī Madhhab betrifft, haben manche Gelehrte entschieden, dass es abgelehnt wird, wobei andere meinten, dass es verboten ist, da es ein Schauplatz für den Teufel ist und das Beten eine Verehrung dieser bedeuten würde.
Offensichtlich ist, wenn dort Standbilder vorhanden sind, dann ist der Betende in ihr abgelehnt. Andererseits, wenn es keine Standbilder gibt, so ist es dem Betenden zulässig, aber man soll das Beten in Moscheen nicht vernachlässigen, um stattdessen dafür in Kirchen zu beten, da dies nicht zulässig ist. Es ist Pflicht für einen in Moscheen zu beten, wenn diese gefunden werden und dies sollte nicht ersetzt werden.
Shaykh
Dr. Khalid Al Muslih