×
العربية english francais русский Deutsch فارسى اندونيسي اردو

Bitte um Fatwa-Formular

Falsches Captcha

Fatwas / Fasten / Die Entrichtung der Zakat al-Fitr in einem anderen Land

Ansichten:3430
- Aa +

Ich lebe in Ägypten und meine Angehörigen in Saudi-Arabien entrichten für mich die Zakat al-Fitr. Wie ist das Urteil über diese Handlungsweise?

حكم إخراج زكاة الفطر في بلد آخر

Antworten

Im Namen Allahs des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Alles Lob gebührt Allah und Frieden und Segen seien auf den Gesandten Allahs, auf seine Angehörigen und Gefährten.

Die Pflicht ist es grundsätzlich, dass der Muslim die Zakat al-Fitr selbst für sich und aus seinem Vermögen heraus entrichtet. Wenn aber jemand dies übernimmt und sie für ihn entrichtet so ist dies gültig.
Vorzüglicher ist es jedoch, dass er sie in dem Ort entrichtet in dem er ansässig ist. Es sei denn, er entrichtet sie an einem anderen Ort in dem es mehr benötigt wird oder in dem der Nutzen davon gewaltiger sein wird, so ist dies erlaubt.

©Shaykh Dr. Khalid Al Muslih

Deutsch 


am häufigsten gesehen

2. Kein Ghusl außer durch Ejakulation ( عدد المشاهدات23497 )
3. Das Luftlassen während dem Gebet ( عدد المشاهدات22513 )
6. Das Urteil über das Reden auf der Toilette ( عدد المشاهدات8422 )
8. Blut und Eiter sind beides rein ( عدد المشاهدات6759 )
9. Wie lange dauert das Wochenbett an? ( عدد المشاهدات6488 )
10. Gehört die Stimme der Frau zu ihrer ‘Aura? ( عدد المشاهدات6292 )
13. Die Zeit für die Ganzkörperwaschung am Freitag ( عدد المشاهدات5804 )
14. Die Zeit für das ʿIschāʾ Gebet ( عدد المشاهدات5718 )
15. Das Bestreichen der Ohren ( عدد المشاهدات5663 )

Angezeigte Themen

1.

×

Möchten Sie die von Ihnen besuchten Elemente wirklich löschen?

Ja, löschen