Das Lob gebührt Allah und möge Allah’s Frieden und Segen auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Alsdann: Die Bedeutung des Begriffs „Bruder“ bezieht sich ursprünglich auf Geschwister gleicher Eltern. Mit der Zeit wurde der Begriff auch für andere Beziehungen verwendet, wie Stammesbruder und Religionsbruder und er wird jetzt auch in Freundschaftsbeziehungen, unter Berufsangehörigen, Händlern oder in anderen Zusammenhängen verwendet. Da aber die Brüderschaft in der Religion die stärkste Art der Beziehung ist, hat Allah diesen Begriff ausschließlich für die Gläubigen verwendet. Er sagt: Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern und fürchtet Allah, auf dass ihr Erbarmen finden möget. (Koran Sura Al-Hugurat 49:10)
Imam a-Schafi`i Rahimahullah sagte: „Er hat die Brüderschaft unter den Gläubigen vorgesehen und nicht zwischen den Gläubigen und Ungläubigen.“ (Al-Umm 6/40)
Diese Brüderschaft ist nur für die Leute mit Iman (Glaube) bestimmt. Allah sagt: Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion. Wir legen die Zeichen ausführlich dar für Leute, die Bescheid wissen. (Koran Sura At-Tauba 9:11)
Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah Rahimahullah sagte: „Also Er hat die Brüderschaft in der Religion davon abhängig gemacht, Schirk (Beigesellung) zu bereuen, das Gebet zu verrichten und Zakah (Almosenabgabe) zu entrichten. Wenn etwas abhängig ist von etwas anderem, dann kann es ohne das andere nicht bestehen. Darum ist keiner ein Bruder in der Religion, der nicht diese Voraussetzungen erfüllt und wer nicht ein Bruder in der Religion ist, der ist ein Ungläubiger.“ (Sharh al-`Umdah Seite 73)
Wenn die Bezeichnung des Bruders für einen Nichtmuslim verwendet wurde, wie in der Aussage von Allah: Und (Wir sandten) zu `Ad ihren Bruder Hud. (Koran Sura Al-A`raf 7:65)
Und Seiner Aussage: Und (Wir sandten) zu Tamud ihren Bruder Salih. (Koran Sura Al-A`raf 7:73)
Sowie Seiner Aussage: Und (Wir sandten) zu Madyan ihren Bruder Su´aib. (Koran Sura Al-A`raf 7:85) und auch in anderen ähnlichen Ayat (Verse), dann handelt es sich dabei um Stammesbrüder oder einen vergleichbaren Fall, wie beispielsweise ein Milchbruder.
Außerdem wurden diese im Zusammenhang von gewissen Informationen erwähnt und nicht als Bestandteil eines Urteils; im Gegensatz zum Glaubensbruder, wo Allah und Sein Gesandter ﷺ Regeln erlassen und davon Rechte abgeleitet haben, wie in der Aussage von Allah: Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern und fürchtet Allah, auf dass ihr Erbarmen finden möget. (Koran Sura Al-Hugurat 49:10)
Und Abdullah Bin Umar radiy Allahu anhuma berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Ein Muslim ist der Bruder jedes Muslims: Er soll ihn nicht unterdrücken und ihn nicht seinem Feind ausliefern. Wer seinem Bruder hilft, dem wird Allah helfen.“ (Bukhari 6591 und Muslim 2568)
Und es gibt noch mehr ähnliche Texte.
Was ich meine ist, dass der verallgemeinernde Gebrauch der Brüderschaft auch für die Ungläubigen nicht erlaubt ist, weil Allah es zwischen Gläubigen und Ungläubigen ausgeschlossen hat und weil in der Verallgemeinerung Täuschung besteht, welche die Regeln durchlöchert, die Rechte verwässert und die Glaubensbrüderschaft schwächt.
Soweit die Verallgemeinerung der Brüderschaft sich auf Stammesbrüder sowie diesen gleichgesetzte Fälle bezieht und dies zweifellos und offensichtlich ist, wie in den oben genannten Ayat, dann spricht nichts gegen eine Verallgemeinerung, weil es klar ersichtlich ist und eindeutig abgrenzbar vom Glaubensbruder, mit den dazugehörigen Voraussetzungen und Bedingungen. Gleichermaßen gelten diese Regeln auch, wenn es darum geht, jemanden anzusprechen, indem man sagt: „O Bruder“, wie es unter einigen Leuten üblich ist. Dagegen ist es unerlässlich, dass man in zweifelhaften Situationen davon absieht.
Was die Verallgemeinerung im Gebrauch der Brüderschaft betrifft, wo die Juden, Christen und andere einbezogen werden, basierend auf dem Gedanken der Menschheit als eine Brüderschaft, so wird niemand mit Kenntnis des islamischen Rechts und mit Verständnis der Bedeutung einer solchen Aussage daran zweifeln, dass dies unerlaubt ist, da es in der ursprünglichen islamischen Rechtsordnung keine Grundlage für diese Art der Brüderschaft gibt, obwohl im Zeitpunkt ihrer Offenbarung solche Konstellationen bestanden. Diese wurden in einer Art angesprochen wie: „O ihr Menschen“ oder „O Sohn Adams“.
Auch kann man noch so lange in den verschiedenen Büchern über den Islam suchen, von Tafsir (Erläuterung) über Hadith (Tradition) bis zu Fiqh (Recht) und was es sonst noch gibt, man wird niemals imstande sein, eine einzige Aussage unter den Gelehrten und Imamen der Religion zu finden, die als Basis gilt, um die Verallgemeinerung der Brüderschaft auf die Ungläubigen auszudehnen, unter dem Vorwand der Menschheit als eine Brüderschaft.
Zu den Beweisen gegen eine verallgemeinernde Bezeichnung der Ungläubigen als die Brüder der Muslime gehört auch, dass es zu einer Gleichstellung derer führt, die Allah unterschieden hat, wie Allah sagt:Oder sollen Wir etwa diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, den Unheilstiftern auf der Erde gleichstellen oder die Gottesfürchtigen den Lasterhaften? (Koran Sura Sad 38:28)
Und Seine Aussage: Oder meinen diejenigen, die böse Taten verüben, dass Wir sie denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, gleichstellen sowohl in ihrem Leben als in ihrem Tod? Wie böse ist, was sie urteilen! (Koran Sura Al-Gatiya 45:21)
Was auch noch für ein Verbot der verallgemeinernden Bezeichnung der Ungläubigen als Brüder der Muslime spricht, ist dass diejenigen, die zu Korruption und Unheil anstiften, die Bezeichnung der Menschheit als eine Brüderschaft missbrauchen und als Einstieg benützen, um das Thema des Kufr (Unglaubens) zu verharmlosen und diese Leute anzuerkennen, sie zu lieben und mit sich mit ihnen zusammenzuschließen. Sie haben es auch dazu benutzt, um viele abweichende Ideologien und dubiose Pläne zu verbreiten. Zu den Prinzipien, worin sich die Gelehrten des Islam einig sind, gehört auch die Regel, dass das, was zu etwas Verbotenem führt auch selbst verboten ist. Wie ist es dann erst, wenn davon alles verboten ist?
Zum Schluss ist es noch wichtig zu erwähnen, dass das Fehlen einer Brüderschaft zwischen Gläubigen und Ungläubigen keinesfalls bedeutet, dass unschuldige Ungläubige ihrer Rechte beraubt werden dürfen oder dass es gerechtfertigt wäre, diese einzuschränken. Ihre Rechte sind bewahrt und sie sind in Sicherheit, solange sie durch die Verwaltung, ein Abkommen oder das Sicherheitssystem unter dem Schutz des Islam stehen.
Und Allah weiß es am besten.
©Shaykh Dr. Khalid Al Muslih-Deutsch