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Fatwas / Rituelle Reinheit (Waschung) / Ich verrichte die Hadj zum ersten Mal und habe die Absicht die ‘Umra für meine Mutter zu verrichten. Was ist das Urteil diesbezüglich?

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Ich werde das erste Mal meine Hadj verrichten und habe die Absicht dies in Form von Hadj-at-Tamatu’ zu tun. Meine Umra möchte ich jedoch gerne für meine Mutter verrichten, da ich zuvor schon einmal die ‘Umra verrichtet habe. Ist das erlaubt?

أحج لأول مرة وأنوي العمرة لأمي فما الحكم

Antworten

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Hadj-at-Tamatu’ bedeutet, dass du in den Monaten der Hadj die ‘Umra verrichtest, daraufhin nach dem Vollziehen dieser ‘Umra den Zustand des Ihram verlässt. Danach betrittst du den Zustand des Ihram wieder am 8. Tag von Dhul-Hidja(yaum at-Tarwia) um mit den Riten deiner Hadj zu beginnen. Die ‘Umra, die du für deine Mutter verrichten möchtest, ist daher ein Teil deiner Hadjriten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih


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