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Fatwas / Gebet / Das Nachholen einer menstruierenden Frau, von Gebeten welche zusammengefasst werden können

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Ehrenwerter Sheikh, Assalamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuhu, wenn sich die Menstruation einer Frau beispielsweise um vier Uhr mittags zu Asr-Zeit einstellt und sie die Ganzkörperwaschung vollzieht, muss sie dann Dhur und Asr beten oder ist es ausreichend wenn sie nur Dhur betet?

قضاء الحائض للصلاة التي تُجمَع مع غيرها

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Wa aleykum assalam wa rahmatullahi wa barakatuhu,

es gibt unter den Gelehrten keine Meinungsverschiedenheit dabei, dass das entsprechende Gebet für die Frau, deren Blutung sich in deren Zeit einstellt, zu verrichten ist.

Meinungsverschiedenheit besteht jedoch darin, bei welcher Menge an verbleibender Gebetszeit, die erreicht wird, das Gebet noch zu verrichten ist.

Die Hanbaliten und Shafiiten vertreten die Meinung, dass es für sie Pflicht ist das Gebet zu verrichten, wenn sie die Menge an Zeit zu Verfügung hat, in der sie den eröffnenden Takbir sprechen kann. Die Malikiten auf der anderen Seite sagen, dass es für sie Pflicht ist das Gebet nachzubeten, wenn sie in der entsprechenden Zeit eine Raka verrichten kann.

Ebenso besteht Meinungsverschiedenheit darin, ob es verpflichtend für sie ist Gebete nachzuholen, die in eine Zeitspanne fallen, in der zwei Gebete zusammengefasst werden. Wäre es bspw. verpflichtend für sie Dhur nachzubeten, wenn sich ihre Menstruation in der Zeit von Asr einstellt? Diesbezüglich gibt es zwei Meinungen:

Nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten von den Tabiin und den Rechtsschulen, muss sie Dhur und Asr beten.

Die zweite Meinung, ist die Ansicht von al-Hassan, at-Thaury und auch die Meinung der Hanifitischen Rechtsschule. Diese besagt, dass sie lediglich das Gebet verrichten muss, in dessen Zeit sich ihre Blutung eingestellt hat. Diese Ansicht ist hinsichtlich ihrer Beweiskraft stärker, da die Zeit des ersten Gebets verstrichen ist, während die Frau durch ihre Blutung entschuldigt war. Daher war es keine Pflicht für sie zu beten.

Aber um auf Nummer sicher zu gehen, ist es besser, dass sie beide Gebete zur Zeit von Asr(im genannten Beispiel), nachdem sich die Menstruation eingestellt hat, verrichtet.

Diese Meinung wird uns von einigen Sahaba wie Abdurrahman Ibn ‘Auf und Ibn Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- berichtet. Und Allah weiß es am Besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

19/9/1427


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