Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Wa aleykum assalam wa rahmatullahi wa barakatuhu, bezüglich dieser Art von Gebet, dass man verrichtet, wenn man ein Anliegen hat, so wird uns hierzu ein Hadith überliefert.
Diesen finden wir bei at-Tirmidhi in der Überlieferung von Abdullah Ibn Abi Aufa -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der sagte: Der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Wer bei Allah oder einem der Söhne Adams ein Anliegen hat, so soll er die Gebetswaschung verrichten, wobei er diese korrekt durchführt. Dann soll er zwei Gebetseinheiten verrichten. Sodann soll er Allah Lobpreisen und die Segenswünsche auf den Propheten -Frieden und Segen auf ihm- sprechen. Daraufhin soll er sagen: Es gibt niemand der aus Recht und Wahrheit angebetet wird außer Allah der Sanftmütige, der Edele, gepriesen sei Allah der Herr des gewaltigen Thrones, alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, ich bitte dich um die Dinge, welche deine Barmherzigkeit veranlassen und ich bitte dich um die Taten, welche mir deine Vergebung zuteilwerden lassen. Und ich bitte dich um den Ertrag der Rechtschaffenheit und den Schutz vor jeder Missetat. Und lasse mir keine Sünde, außer das du sie vergeben hast, und keine Sorge, außer das du sie mir genommen hast, und kein Anliegen, welches dir wohlgefällt, außer das du es erledigst, oh du Allvergebender der Vergebenden)).
At-Tirmidhi selbst, stufte den Hadith als schwach ein. Er sagt: „Dieser Hadith ist gharib und seine Überlieferungskette ist strittig.“ Ebenso erwähnte an-Nawawi diesen Hadith, in Verbindung mit der Aussage von at-Tirmidhi, wobei er ihm nicht widerspricht.
Die Mehrheit der Rechtsgelehrten vertritt die Meinung, dass diese Art von Gebet erwünschenswert ist, wobei sie sich jedoch in der Anzahl der Gebeteinheiten uneinig sind. Der Großteil von ihnen ist der Ansicht, dass es aus zwei Gebetseinheiten besteht. Die Hanifiten auf der anderen Seite sagen, dass es aus vier besteht.
Was sich mir ersichtlich scheint ist, dass kein Problem darin besteht dieses Gebet zu verrichten, da in vielen Überlieferungen über die Legitimität des Gebets bei einem Anliegen berichtet wird. Zu diesen Überlieferungen gehört der Hadith von Abu Darda, welcher von Ahmad überliefert wird. In ihm heißt es: ((Wer die Gebetswaschung vollständig durchführt und sodann zwei Raka fehlerfrei betet, so gibt ihm Allah was er erbittet, sei es unverzüglich oder künftig)).
Ein weitere Überlieferung ist bei Ahmad, at-Tirmidhi und Ibn Maja zu finden. Hier heißt es im Hadith von Uthman Ibn Hanif, in der Geschichte vom blinden Mann, dass ihm anbefohlen wurde ein vollständiges Wudu mit zwei folgenden Gebetseinheiten zu verrichten und Allah zu bitten.
Diesbezüglich überliefert Abu Bakr Ibn Abi Khaithama einen Zusatz, in dem es heißt: ((Und wenn es ein Anliegen gibt, so tue genau das selbe)).
All diese Überlieferungen weisen zwar Schwäche in ihren Überlieferungsketten auf, sind jedoch wenn man sie zusammennimmt aussagekräftig genug um das Gebet bei einem Anliegen islamisch zu legitimieren. Und dies ist wahrscheinlich der Beleg für die mehrheitliche Meinung unter den Gelehrten für die Zulässigkeit des Gebets bei einem Anliegen.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khalid alMuslih
25/10/1427