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Fatwas / Gebet / Die Dauer der Freitagspredigt und das Urteil über einen Unterricht davor

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Ehrenwerter Sheikh, Assalamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuhu, es ereignete sich in der Moschee, in der wir beten, dass der Imam vor dem Adhan von Juma einen langen Unterricht hielt. Sodann begann er nach dem Adhan mit dem ersten Teil der Predigt, wobei er sich hierbei mit vier oder fünf Minuten begnügte. Für den zweiten Teil der Predigt benötigte er lediglich drei oder vier Minuten. Als Beleg nannte er, dass die Predigt nicht länger als das Gebet sein sollte. Helfen sie uns bitte weiter, möge Allah ihnen beistehen. Ist dieses Handeln erlaubt? Was sollen wir tun, wenn es nicht erlaubt ist? Sollen wir die Moschee meiden und uns von ihr abwenden und eine andere Moschee in der Umgebung besuchen?

مدة خطبة الجمعة وحكم الدرس قبلها

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Wa aleykum assalam wa rahmatullahi wa barakatuhu, diese Handeln ist nicht korrekt. Wahrscheinlich hat der Imam dies irrtümlich aus der Aussage des Propheten -Frieden und Segen auf ihm- verstanden, die uns von Muslim im Hadith von ‘Ammar -möge Allah mit ihm zu frieden sein- überliefert wird.Hier sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- : ((Die Länge des Gebets und die Kürze der Predigt einer Person, ist wahrlich Ausdruck seines Verstandes. So hält das Gebet lange und die Predigt kurz)).

In diesem Hadith lässt sich kein Beweis für die Auffassung des Imams finden. Der Hadith regt lediglich dazu an, die Predigt kurz und das Gebet lang zu halten. Das islamisch konforme Kurzhalten, führt jedoch nicht dazu, dass es der Predigt dadurch an Deutlichkeit und Ermahnung mangelt.

Was den Unterricht vor der Predigt angeht, so fürchte ich, dass dies als eine dritte Predigt zählen könnte, da diese Tat vom Propheten -Frieden und Segen auf ihm- und seinen Gefährten nicht verrichtet wurde. Ebenso muss man befürchten, dass diese Tat Gegenstand des Verbotes vom Zusammensitzen in Kreisform vor dem Freitagsgebet ist. Dies wird uns bei Abu Dawood(1079) und an-Nasaiy(704) im Hadith von Amr Ibn Shuaib über seinen Vater und Großvater überliefert. Hier verbot der Prophet -Frieden und Segen auf ihm-, dass man sich vor dem Freitagsgebet in Sitzkreisen zusammenfindet. Die Gelehrten erwähnten hierzu, dass der Grund für dieses Verbot darin liegt, dass die Sitzkreise des Wissens und der Wiederholung davon abhalten sich für das Gebet vorzubereiten.

Was ich euch empfehle ist, dass ihr darauf bedacht sein sollt, an den Imam zu appellieren und ihr versuchen sollt, ihm die richtige Ansicht deutlich zu machen. Und Allah weiß es am Besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

20/9/1427


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