Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Wa aleykum assalam wa rahmatullahi wa barakatuhu, eine Gruppe von Gelehrten, unter ihnen Imam as-Shafii -möge Allah sich ihm erbarmen-, sind der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, sich auf etwas niederzuwerfen, dass sich zwischen dem Betenden und dem Boden befindet. Dies, wenn es sich dabei um etwas handelt, dass mit dem Betenden verbunden ist, wie bspw. ein Turban oder ein Teil des Kleidungsstücks.
Der Beweis, welcher dieser Meinung zugrunde liegt, ist der Hadith von Khabbab Ibn al-Arat -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, welcher bei Muslim(619) zu finden ist. Er sagte: „Wir kamen zum Propheten -Frieden und Segen auf ihm- und beklagten uns über die Hitze des Bodens, jedoch wies er unsere klage ab“. Daher sagen die Gelehrten, die dieser Ansicht sind: Es ist Pflicht, dass der Betende mit den Körperteilen, auf denen er sich niederwirft, den Boden berührt.
Dieser Meinung widersprechen jedoch die Mehrheit der Gelehrten von den Tabiin, den Rechtsschulen und anderen. Sie sagen: Es ist nicht notwendig, dass der Betende den Boden mit den sich niederwerfenden Körperteilen direkt berührt. Als Beweis führen sie hierzu den Hadith von Bakr Ibn Abdillah an, welcher von Anas -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, überliefert, dass dieser sagte: „Wir pflegten es mit dem Propheten -Frieden und Segen auf ihm- zu beten, wobei einige von uns, aufgrund der starken Hitze, ein Stück der Kleidung auf die Stelle legten, auf der sie sich niederwarfen.“ Überliefert bei al-Bukhary(385) und Muslim(620).
Was nach dem Zusammenführen der Beweise am korrektesten scheint, ist das man sich nicht auf etwas niederwerfen sollte, was den direkten Kontakt mit dem Boden verhindert. Dies, wenn keine Notwendigkeit gegeben ist und Allah weiß es am Besten.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khalid alMuslih
13/6/1427