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Fatwas / Gebet / Das Verspäten des Gebets, bis dessen Zeit verstreicht

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Was ist das Urteil über das Verspäten des Fadjr-Gebets bis zum Zeitpunkt, an dem die Sonne aufgeht? Ist es wünschenswert, dass man den Platz, an dem man sein Gebet normalerweise verrichtet wechselt?

تأخير الصلاة إلى أن يخرج الوقت

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Sollte dies mit Absicht so getan worden sein, so ist dies ein schlimmes Vergehen und man hat eine große Sünde damit begangen. Ebenso bringt es in diesem Fall nichts, dass Gebet nach dem Verstreichen seiner Zeit zu verrichten. Allah sagt im Quran: ((Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben))(4/103). Genau wie es nicht gestattet ist das Gebet vorzuverlegen, so ist es auch nicht erlaubt dies über dessen Zeit hinaus zu verspäten, außer es besteht ein Entschuldigungsgrund wie bspw. das Verschlafen. Der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- sagte, wie es uns bei Muslim von Abu Qatada -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtet wird: ((Was den Schlaf betrifft, so gibt es diesbezüglich in der Tat kein Versäumnis. Versäumnis besteht lediglich darin, dass man das Gebet nicht verrichtet, bevor die Zeit des nächsten Gebets eintrifft.)). Im Wortlaut von Ahmad und den Hadithsammlungen der Sunnan heißt es: ((Das Versäumnis besteht ausschließlich im Wachzustand)). Sollte man das Gebet verschlafen, bis dessen Zeit verstrichen ist und hat dazu einen Entschuldigungsgrund, so ist aus der Sunna offensichtlich zu erkennen, dass man zum Beten seinen Platz wechseln soll. Als der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- und seine Gefährten auf der Reise das Fadjr-Gebet verschliefen, und sie erst durch die Hitze der Sonne wach wurden, sagte er zu ihnen: ((Es besteht kein Schaden -oder es wird nicht schaden-, brecht auf )), so machte er sich auf und kurz danach ließ er sich nieder und betete; überliefert bei

al-Bukhary(344) und Muslim(682) im Hadith von ‘Imran Ibn Hussein.

Ebenso wird uns der Grund dessen bei Muslim(680) im Hadith von Abu Hureira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtet. Er sagte: „Wir ließen uns am Ende der Nacht mit dem Propheten Allahs nieder um uns auszuruhen, sodann wachten wir erst auf, als die Sonne aufgegangen war. Dann sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm-: ((So soll jeder Mann sein Reittier an den Zügeln nehmen, denn an diesem Ort hat uns der Shaitan aufgesucht)). In der Überlieferung von Abu Dawood(435) sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm-: ((Entfernt euch von eurem Aufenthaltsort, an dem euch die Unachtsamkeit heimgesucht hat)). Dies ist die Meinung einiger Gelehrten und Allah weiß es am besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih


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