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Fatwas / Gebet / Das Urteil über das Gebet in Moscheen, in denen sich Gräber befinden

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Was ist das Urteil über das Gebet in Moscheen, in denen sich Gräber befinden?

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Mehrere Gelehrte haben einen Konsens dargelegt, dass es verboten ist eine Moschee über einem Grab zu errichten. Grundlage dessen ist eine Anzahl an Überlieferungen, darunter der Hadith von Jundub Ibn Abdillah, der uns bei Muslim(532) berichtet wird. Hier sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm-: ((Wahrlich gab es vor euch jene, die die Gräber ihrer Propheten und Tugendhaften zu Moscheen machten. Fürwahr macht die Gräber nicht zu Moscheen. Ich verbiete euch dies zu tun)). Darüber hinaus hat der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- diejenigen verflucht, welche die Gräber der Propheten zu Moscheen gemacht haben. So wird uns bei

al-Bukahry(436), Muslim(531) und anderen in der Überlieferung vonIbn Abbas -möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein- berichtet, dass der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Der Fluch Allahs soll über die Juden und Christen kommen. Sie nahmen sich die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten; er warnt uns damit vor ihren Taten)). Ebenso wird uns dieser Fluch von ‘Aisha bei al-Bukhary(1330) und Muslim(529) überliefert.

Sollte die Moschee über einem Grab errichtet worden sein, so ist es Pflicht, diese zu zerstören. Sollte die Moschee jedoch zuerst errichtet, und das Grab danach in die Moschee eingebaut worden sein, so muss das Grab hier entfernt und der Tote im Friedhof der Muslime beigesetzt werden. Was das Gebet in Moscheen angeht, die über einem Grab gebaut wurden, so ist dies verboten. Entweder ein Verbot, dass die entsprechende Tatharam werden lässt, oder aber ein Verbot, dass dazu führt, dass die Tat verabscheut und verpönt(makruh) ist.

Was sich diesbezüglich als rechtmäßig erschließt ist, dass das Verbot in Bezug auf eine Moschee, die über einem Grab erbaut wurde, das Beten in ihr untersagt werden lässt. Sollte das Grab jedoch hinzugefügt worden sein, so ist das Gebet in der entsprechenden Moschee korrekt. Dennoch muss das Grab entfernt und der Tote in ihm entnommen werden. Ist es zu vermuten, dass die Erde den Leichnam aufgrund der vergangen Zeit dahinschwinden lies, so muss lediglich das Grabmal entfernt und das Grab dem Erdboden gleichgemacht werden.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

10/03/1425


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