Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Es ist erlaubt das Gebet zu unterbrechen um das Vermögen vor dem Verderben zu retten. Einige Rechtsgelehrte haben dies so schriftlich ausgeführt. Was dem zugrunde liegt ist die Aussage des Propheten -Frieden und Segen auf ihm-: ((Es gibt kein Gebet bei zubereitetem Essen und auch nicht wenn ihn die Notdurft ruft)). Dies wird uns überliefert von Muslim(560) auf dem Weg von Ya’qūb Ibn Mujāhid über Abdullah Ibn Muhammad Ibn Abi Bakr über ‘Aisha. Dieser Hadith verdeutlicht das Verbot zu Beten, wenn das Herz durch etwas abgelenkt ist und dadurch die Demut verloren geht.
Demnach ist es euch erlaubt das Gebet zu unterbrechen um das Essen zu bewahren. Was das Reden im Gebet betrifft, wenn es aus Vergessen, Verwunderung oder Versehen geschieht so ist dies kein Problem. Wenn es jedoch absichtlich geschieht, so wir das Gebet dadurch ungültig und Allah weiß es am besten.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khalid al-Muslih
13/06/1425