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Fatwas / Gebet / Das Urteil über die Niederwerfung eines Reisenden aufgrund von Rezitation

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Was ist das Urteil über die Niederwerfung aufgrund von Rezitation, wenn man sich auf der Reise befindet?

حكم سجود التلاوة للمسافر

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung im Bezug auf die Frage, ob der Reisende außerhalb des Gebets, wenn er einen Vers liest, bei dem man sich normalerweise niederwirft, sich daraufhin mit einer Art Gebärde(gemeint ist die Bewegung der Kopfes) niederwirft oder nicht.

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass man sich mit einer bloßen Kopfbewegung Niederwirft. Dies unabhängig davon in welcher Richtung man sich befindet. 

Diese Meinung beruft sich auf den Hadith von al-Bukhary(1000) und Muslim(700), der uns auf dem Weg von az-Zuhayr, über Sālim von Ibn ‘Umar berichtet wird, welcher sagte, dass der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- es pflegte, unabhängig der Richtung, in der er sich befand auf seinem Reittier Allah zu preisen, als auch Witr zu beten. Die Pflichtgebete jedoch verrichtete er nicht auf diese Art und Weise.

Die Hanafiten, als auch ein Teil der Shafiiten vertreten die Meinung, dass die Niederwerfung auf dem Reittier in Form einer Gebärde nicht ausreichend ist. Dies, da die gewaltigste Säule der Niederwerfung, nämlicher das Legen der Stirn auf den Boden, in diesem Fall nicht vorhanden ist.

Was plausibler erscheint, ist die mehrheitliche Ansicht der Gelehrten, da die Erleichterung im Bezug auf das freiwillige Gebet während der Reise bezüglich dessen Verbeugung und Niederwerfung in den Überlieferungen bestätigt wird. Die Niederwerfung in Bezug auf Rezitation ähnelt diesen in ihrer Art und Weise.

Was die Gebärde anstelle der Niederwerfung betrifft, die ein Reiter, der sich nicht auf der Reise befindet tätigt, so wird mit dieser Fragestellung so verfahren, wie mit der Frage des freiwilligen Gebets im selben Fall.

Die Gelehrten haben hierzu zwei Meinungen.

Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass dies im Fall, dass man sich nicht auf der Reise befindet nicht erlaubt ist. Dies da es uns nicht überliefert wird. Die Ḍhahiriten wiederum, als auch einige Shafiiten und andere haben die Ansicht, dass dies wie im Falle der Reise gleichermaßen erlaubt ist.

Die Meinung der Mehrheit scheint hier plausibler und Allah weiß es am besten.

Was das freiwillige Gebet, auf einem Reittier auf der Reise betrifft, so ist dies erlaubt. Daraufhin deutet die Sunnah und anstelle der Verbeugung und Niederwerfung verwendet man Gebärde.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid al-Muslih

27/03/1425هـ


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