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Fatwas / Fasten / Ist diese Art und Weise das Witr-Gebet zu verrichten korrekt?

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Wir sind Universitätsstudenten und beten Tarawīh mit einer Gruppe von ausländischen Arbeitern. Diese schreiben sich der Rechtsschule von Abu Hanīfa zu. Einer von ihnen leitet das Gebet, da er den Qurān auswendig kann. Zum einen verrichtet er das Witr-Gebet mit drei Gebetseinheiten, zwei Tashahud und einem Salām nach der dritten Rak’a. Zum anderen rezitiert er in der dritten Gebetseinheit die Fātiha und danach al-Ikhlās und spricht sodann den Takbir „Allahu akbar“. Er spricht das Bittgebet von al-Qunūt(eine Form von Du’a, die im Gebet verrichtet wird) im Stehen, dann spricht er den Takbīr wenn er damit fertig ist in der Verbeugung und vervollständigt das Gebet daraufhin. Was ist das Urteil über diese Form des Gebets? Und gibt es hierzu einen Beweis? Sollen wir weiterhin hinter ihnen beten? Dies in Anbetracht der Tatsache, dass wir uns der shafiitischen Rechtsschule zuschreiben und hinter jemandem beten wollen der zu der Gemeinschaft der Sunnah gehört(Ahlusunna wa al-Jama’). Ich hoffe sie können mir mit dem Ausführen einiger Details weiterhelfen.

هل هذه الصفة صحيحة للوتر في رمضان

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Die Art und Weise auf die das genannte Gebet verrichtet wird, sprich drei zusammenhängende Raka’, mit zwei Tashahud und einem Tasmlīm, ist die Art und Weise auf die dieses Gebet nach der Rechtsschule von Abu Hanīfa -möge Allah sich ihm erbarmen- verrichtet wird. Nach seiner Meinung ist das Witr-Gebet ausschließlich in diese Form korrekt.

Die Mehrheit der Gelehrten unter den Sahāba, den Tābi’un und ihren Folgern, wie Mālik, as-Shāfi’ und Ahmad sind jedoch einer anderen Meinung. Die deutlichsten Beweise, die Abu Hanīfa -möge Allah sich ihm erbarmen- zugrunde liegen sind zum einen die Überlieferung von Muhammad Ibn Ka’b al-Quradhi, in der es heißt, dass der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- verbot, al-Butaira(wörtlich das abgebrochene Gebet) zu verrichten. Dies wird ebenso von Abu Sa’eed überliefert. In seiner Überlieferung heißt es: „Er verbot al-Butaira, was bedeutet, dass die Person Witr mit nur einer einzigen Gebetseinheit verrichten.“ Die erste Überlieferung stufte an-Nawawi abschließend als schwach ein. Er sagte: Der Hadith von Muhammad Ibn Ka’b al-Quradhi, über das Verbot von

al-Butairaist schwach und Mursal(eine Form der unterbrochenen Überlieferungskette). Ibn Hazm sagte in seinem Werk

al-Muhala(3/48): „Das Verbot des Propheten -Frieden und Segen auf ihm- von al-Butaira ist nicht authentisch überliefert.“ Ibn al-Qaim sagte diesbezüglich in seinem Werk ‘Ilām al-Muwaqi’īn(2/269): „Zu diesem Hadith ist weder ein starker noch schwacher Isnād(Überlieferungskette) bekannt, und es wurde nichts dazu in den bekannten Hadithwerken erwähnt.“ Und selbst wenn die Überlieferung stimmen würde, so deutet sie nicht auf die Ansicht von Abu Hanīfa hin. Ibn al-Qaim sagte: „Wenn dies stimmen würde, so ist unter al-Buteira zu verstehen, dass damit die Eigenart des Gebets gemeint ist, dass in der Verbeugung und Niederwerfung ohne Demut verrichtet wird“(2/269). Ibn Hadjr sagte in Fath al-Bāri(2/486): „Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass mit al-Buteira das Gebet gemeint ist, dass mit nur einer einzigen Gebetseinheit verrichtet wird und vorweg keine Gebetseinheiten besitzt. Diese Aussage ist jedoch allgemeiner, als nur das

Witr-Gebet in Form von einerRak’a oder der zusammenhängenden Form  darunter zu verstehen.“

Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass es erlaubt ist das Witr-Gebet mit drei Rak’a und einem Salam zu beten. Hieraufhin deutet die Sunnah. Einige jedoch sehen es als verpönt an, drei Gebetseinheiten zu verbinden, wobei man sich nach der zweiten Gebetseinheit zum Tashahud hinsetzt, da dies dem Maghrib-Gebet ähnelt, was verboten ist. So wird im Hadith von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, das er sagte: „Der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte“: ((Verrichtet nicht drei und lasst diese dem Maghrib gleichkommen, verrichtet Witr mit Fünf oder Sieben)). Dies wird von al-Hākim und Ibn Hibbān in ihren zwei authentischen Werken überliefert. Ebenso wird es von

ad-Dāraqudniüberliefert, welcher sagte:

„Die Überlieferungskette besteht ausschließlich aus vertrauenswürdigen Überlieferern.“ Al-‘Irāqi sagte darüber: „Sein Isnād ist authentisch.“

Unter diesem Verbot versteht man jedoch, dass man dem Gebet mit drei Rak’a und zwei Tashahud eine andere Form vorzieht, oder aber das Verbot ist als eine Art Verpöntsein(Karāha) zu verstehen. Das Letztere scheint mir ersichtlicher, da das Verbot die Anzahl betrifft und dies so schriftlich verzeichnet ist. Was das Verbot zu einem Verpöntsein(Karāha) macht, ist das Vorhandensein von Texten die daraufhindeuten, dass dies erlaubt ist. Gleichermaßen Texte die unmissverständlich daraufhindeuten oder Texte die eine bestimmte Meinung implizieren.

Was du bezüglich al-Qunūt vor der Verbeugung erwähnt hast, so ist diese Angelegenheit flexibel. Diese Ausführung und ebenso der Takbīr vor dem Beginnen mit dem Qunūt vor der Verbeugung wird uns von den Sahāba und den Tabi’ūn berichtet. Ibn Abi Shaiba erwähnt diese Ausführung in seinem Musanaf in der Überlieferung von Abdullah Ibn Mas’ūd, mit einer Kette die jedoch Schwäche aufweist. Ebenso erwähnt es Mālik -möge Allah sich ihm erbarmen- in dem Werk al-Mudawwana(1/192): „Man verrichtet

al-Qunūtim Morgengebet vor der Verbeugung und spricht hierzu keinen Takbīr.“ Gleichermaßen beschreibt diesas-Shāfi’i -möge Allah sich ihm erbarmen- in seinem Werk al-Umm(1/168): „Dies ist eine zusätzliche Takbīra im Gebet, welche weder durch eine Grundlage in der Religion noch durch einen Analogieschluss zu verzeichnen ist.“

Was ersichtlich scheint, dass dies nicht rechtmäßig ist, da das Prinzip bei Anbetungen besagt, dass alles davon verboten ist, bis ein eindeutiger Beweis vorliegt.

Was deine Frage bezüglich dem Fortsetzen des Witr-Gebets nach der beschriebenen Art und Weise die du genannt hast betrifft, obwohl ihr der Shāf’itschen Rechtsschule angehört und ihr hinter jemandem beten wollt, der sich der Gemeinschaft der Sunnah zuschreibt(Ahlusunna wa al-Jama’), so sollst du wissen, möge Allah dich segnen, dass die Hanafiten, Gott sei Dank, zu dieser Gemeinschaft gehören. Dies zeigt der vorherig beschriebene Meinungsunterschied. Die Lehre der Ahlusunna ist diesbezüglich sehr weit gefächert.    

Meiner Meinung nach solltest du daher weiterhin mit ihnen beten und ihnen in ihrer Verrichtung des Gebets folgen. Du lässt dir damit nichts zu Schulde kommen. Es ist vielmehr eine Pflicht, dass du dies tust, denn dies haben unsere rechtschaffenen Vorfahren der Sahāba und derjenigen, die nach ihnen kamen so getan. Nach wie vor beten diese hintereinander, selbst wenn dabei Meinungsverschiedenheiten über die Bedingungen und Pflichten im Gebets bestehen. Ibn Qudāma -möge Allah sich im erbarmen- sagte in seinem Werk al-Mughnī(3/23): „Wenn er hinter einem Imām betet, der drei Rak’a mit einem Taslim verrichtet, so folgt er ihm darin, um ihm nicht zuwider zu handeln. Diese Ansicht vertritt Mālik. Ahmad sagte hiezu, in einer einer Ansichten, die Abu Dāwūd von ihm überliefert, über denjenigen, der Witr betet und nach zwei Rak’a den Taslim spricht und die Leute der Moschee ihn deswegen verabscheuen: Hätte er nur das gemacht was sie mögen; was bedeutet, dass die Angelegenheit nicht kompliziert ist und kein Schaden darin besteht ihnen im Gebet zu folgen.“

Bezüglich desjenigen, der hinter einem Imām betet, der die Ansicht vertritt, dass man al-Qunūt in jedem Fadjr-Gebet verrichtet, sagte Ahmad, dass man ihm folgen, und in seinem Bittgebet Amin sagen soll. Sheikh

al-Islām Ibn Taymia -möge Allah sich ihm erbarmen-sagte, wie es in

al-Iktiārāt(70) verzeichnet ist: „Wenn der Imām etwas tut, worin man Meinungsverschiedenheit haben kann und der Betende folgt ihm darin, wie bspw. beim Qunūt im Fadjr-Gebet oder beim Zusammenfügen des Witr-Gebets, oder wenn jemand der die Meinung vertritt, das man

al-Qunūtim Fadjr-Gebet verrichtet, hinter jemandem betet, der dies nicht praktiziert, so soll er ihm darin folgen.“

Ebenso antworte er -möge Allah sich ihm erbarmen- in dem Werk

al-Fatāwa al-Kubrā(2/240-241) auf eine Angelegenheit, die deiner Frage sehr ähnelt. So sagte er zu Ende der Antwort: „Die korrekte Ansicht ist, dass der Imām, wenn er eine Sache verrichten, die in der Sunna zu finden ist und verrichtet das Witr-Gebet auf eine Art und Weise, die überliefert wird, so soll derjenige, der hinter ihm betet ihm darin folgen.“

Und Allah weiß es besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

18/09/1424هـ


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