Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Ich sehe dies als nicht erlaubt an, da dieser Mushaf der Moschee gestiftet wurde. Die Gelehrten sind sich einig, dass es prinzipiell nicht erlaubt ist, einen Gegenstand der gestiftet wurde zu verkaufen, wenn es nicht möglich ist dadurch einen Nutzen zu erzielen. Beim Verkauf der genannten Ausgabe gibt es keinen voraussehbaren Nutzen und der Austausch wird ebenso als eine Art Verkauf gezählt, da dieser einen Austausch von zwei Wertgütern darstellt. Aufgrund dessen ist es verpflichtend für dich den Mushaf, den du genommen hast wieder zurückzugeben; und Allah weiß es am besten.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khālid al-Muslih
13/11/1424هـ