Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Eine Gruppe von Gelehrten, unter ihnen Rechtsgelehrte der Hanafiten, Malikiten, Shafiiten und einige Hanbaliten sind der Meinung, dass es erwünscht ist, den Heiratsvertrag in der Moschee zu schließen. Was sie hier unter dem Ehevertrag verstehen ist, dass der Wali(Vormund) der Frau den Antrag bejaht und der Ehemann dies Akzeptiert. Ihr Beweis ist die Überlieferung von at-Tirmidhi(1089) im Hadith von ‘Aisha, die sagte: „Der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte“: ((Gebt diese Heirat bekannt, tut dies in den Moscheen und trommelt hierzu die Tamburine)).
At-Tirmidhiselbst jedoch stuft die Überlieferung als schwach ein, er sagte: Diese Überlieferung ist gahrīb hassan in diesem Kapitel und ‘Īsā Ibn Maimūn al-Ansāri ist schwach in der Überlieferung. Al-Bukhāry sagte über ihn: Seine Überlieferungen sind Munkar(sprich er selbst ist schwach und widerspricht zudem vertrauenswürdigen Überlieferern).
Ibn Hibbānsagte: All seine Überlieferungen sind erfunden.
Aus diesem Grund verwenden die meisten Gelehrten, die es als vorzüglich ansehen, den Ehevertrag in der Moschee abzuhalten, die genannte Überlieferung nicht als Beweis. Vielmehr begründen sie dies dadurch, dass die Ehe ein Gehorsam gegenüber Allah und eine Form der Anbetung ist. Daher ist es vorzüglich dies in der Moschee abzuhalten, da diese ein Ort der Anbetung sind.
Was sich mir als ersichtlich gibt ist, dass das Schließen des Ehevertrags in der Moschee, entsprechend der hanbalitischen Rechtsschule erlaubt ist. Unabhängig davon ob man die Meinung der Vorzüglichkeit oder der des bloßen Erlaubtseins vertritt, so muss die Moschee vor Lärm, Unsinn und all den Dingen bewahrt werden, die die Betenden stören, da die Moscheen nicht aus diesem Grund errichtet wurden. Die Moscheen wurden ausschließlich aus dem Grund gebaut, um Allah zu gedenken, das Gebet zu verrichten und Qurān zu rezitieren. Daher sehe ich es als angebracht an, dass man sich diesbezüglich gegenseitig beratschlagt und unterstützt die Moschee zu schützen. Ist es nicht möglich, dass man die Situation verbessert, so ist es hier erlaubt eine andere Moschee aufzusuchen um dort zu beten. Dies unter der Bedingung, dass durch das Wechslen in eine andere Moschee kein größeres Übel entsteht; und Allah weiß es am besten.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khālid al-Muslih