Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Sie hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Da deine Frau jedoch schwanger war, gehört das Blut, dass ausgetreten ist nicht zu ihrer Regel(al-Ḥayḍ/الحيض). Wenn das Blut aufgrund von der Geburt austrat, so gehört dies zum Wochenbett(an-Nifās/النفاس) und nicht zur Periode.
Sollte das Blut aufgrund von einer Fehlgeburt, vor Vollendung der Schwangerschaft ausgetreten sein, und dies geschah vor dem Verstreichen von achtzig Tagen, so ist dies verkommenes Blut
(damm fasād/دمفساد), welches weder das Gebet noch das Fasten verbietet. Wenn dies jedoch nach neunzig Tagen der Schwangerschaft geschieht, so hat das Blut hier das Urteil vom Wochenbett. Sollte die Fehlgeburt sich zwischen achtzig und neunzig Tagen ereignen, so betrachtet man hier die Ausscheidung. Ist in dieser die Gestalt eines Menschen zu erkennen, so handelt es sich beim Blut um das Blut vom Wochenbett. Ist dies nicht der Fall so ist es verkommenes Blut, welches weder Gebet noch Fasten verbietet; und Allah weiß es am besten.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khālid al-Muslih