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Fatwas / Fasten / Ich habe während dem Adhān von Fadj Wasser getrunken, was ist das Urteil über mein Fasten?

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Der Adhān zu Fadjr wurde gerufen, und im selben Moment habe ich einen Schluck Wasser benötigt, da ich Husten und Fieber hatte. Daher habe ich Wasser getrunken, unter der Berücksichtigung, dass der Gebetsruf noch nicht zu Ende war. So weit mir bekannt ist, ist dies im genannten Moment erlaubt. Was sagen sie dazu? Möge Allah sie mit Gutem belohnen.

شربت الماء مع أذان الفجر فما حكم صيامي؟

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Allahder Erhabene sagt in seinem weisen Buch: ((und eßt und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet))(2/187). Der Vers deutet unmissverständlich darauf hin, dass wenn die Morgendämmerung sichtbar wird, es verboten ist zu essen, zu trinken oder Geschlechtsverkehr zu haben. Darin besteht keine Meinungsverschiedenheit.

Ebenso verdeutlicht uns dies der Hadīth von Ibn ‘Umar und ‘Āisha -möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein-, der bei al-Bukhāry und Muslim zu finden ist. Hier sagte der Gesandte -Frieden und Segen auf ihm-: ((Wahrlich Bilāl verrichtet den Gebetsruf bei Nacht, so esst und trinkt bis Ibn Umm Maktūm zum Gebet ruft)). Was uns jedoch in Sunnan Abi Dāwūd in der Überlieferung von Abu Huraira berichtet wird, dass der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Wenn einer von euch den Gebetsruf hört, wobei sich das Gefäß in seiner Hand befindet, so soll er dies nicht abstellen, bis er sein Verlangen gestillt hat)), so ist dies von Abu Hātim im Werk al-‘Illal(عللابنأبيحاتم) als schwach eingestuft.

Al-Hākimwiederum sagt in seinem Werk al-Mustadrak(المستدرك): „Dieser Hadīth ist authentisch und entspricht den Bedingungen von Muslim, jedoch haben sie(al-Bukhary und Muslim) diesen nicht in ihren Werken aufgeführt.“

Ibn Mufliḥsagt in seinem Werk al-Furū’(الفروع/3/70): „Sollte dieser(der genannte Hadīth) authentisch sein, so versteht man darunter, dass die Morgendämmerung noch nicht eingetroffen ist.“

Al-Baihaqysagt in seinem Werk as-Sunnan(السننالكبير/4/218): „Wenn dies stimmen sollte, so wird dies bei der Allgemeinheit der Gelehrten so ausgelegt, dass der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- wusste, dass der Gebetsrufer den Gebetsruf vor der Morgendämmerung rief, so dass das Trinken entsprechend kurz vor dem Fadjr-Gebet stattfand.“

Folglich sehe ich es als nicht erlaubt an, dass man während dem Adhān isst oder trinkt, wenn der Gebetsrufer den Adhān entsprechend der Gebetszeit ruft, mit der der Eintritt von Fadjr und somit die Morgendämmerung eintritt. Daher ist es besser dies vorsorglich zu unterlassen; und Allah weiß es am besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

26/09/1424هـ


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