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Fatwas / Fasten / Das Fastenbrechen(Iftār) entsprechend der wahrscheinlicheren Annahme(ghalabat adh-Dhann)

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Zur Zeit des Gebetsrufes hielt ich mich in einer überfüllten Wohngegend auf. Meine Armbanduhr der Marke Asr zeigte mir an, dass in dieser Gegend, in der ich mich aufhalte, der Gebetsruf um fünf Uhr und zwei Minuten gerufen wird. Beim Eintritt von fünf Uhr sechs, habe ich mein Fasten gebrochen, obwohl ich den Gebetsruf nicht gehört habe. Nachdem ungefähr zwei Minuten nach meinem Fastenbrechen verstrichen sind, rief der Gebetsrufer den Adhān. Habe ich mir dadurch etwas zu Schulde kommen lassen? Soll ich mein Fasten nachholen?

الإفطار بغلبة الظن

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Wenn du dein Fasten entsprechend der Annahme gebrochen hast, dass die Zeit von Maghrib eingetreten ist, so musst du dein Fasten nicht nachholen. Besonders unter Berücksichtigung der Annahme, dass du dich auf das gestützt hast, worauf sich der Gebetsrufer ebenfalls bei seinem Adhān stützt. Daher ist dein Fasten korrekt.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

08/10/1424هـ


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