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Fatwas / Fasten / Fragen, die mit dem Feststellen vom Eintritt des Monats Ramadān und dessen Ende, als auch mit der Berechnung und dem sich Unterscheiden vom Land in dem man fastet zu tun haben

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Ist es einem Land gestattet, ihr Fasten auf Berechnung zu stützen, ohne dabei die Sichtung des Mondes von Ramadān mit dem Auge zu berücksichtigen? Die selbe Frage stellt sich in Bezug auf das Ende des Monats. D. h. also durch Berechnung und ohne die Sichtung. Zweitens: Wenn in einem Land festgelegt wurde, dass ‘Eid an einem Tag stattfindet, der eigentlich noch zu Ramadān gehört und nicht zu Beginn von Shawwāl, was ist man dann verpflichtet in diesem Land tun? Soll man dem zuwiederhandeln und fasten oder soll man mit den Menschen gemeinsam das Fasten brechen und mit ihnen das ‘Eid-Gebet verrichten?

مسائل حول ثبوت رمضان بالحساب ومخالفة الدولة في خروجه

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Diese Angelegenheit gehört zu den Angelegenheiten, die unter den Gelehrten strittig ist. Unter ihnen gibt es solche, die es vertreten, dass die Berechnung uneingeschränkt verwendet werden darf.

Andere wiederum sagen, dass dies nicht uneingeschränkt möglich ist. Wiederum andere betrachten die Angelegenheit noch etwas differenzierter. Die korrekte Ansicht ist die differenzierte Betrachtung, nämlich das die Berechnung Anwendung findet, um festzustellen, dass die Mondsichtung nicht möglich ist. Jedoch findet sie keine Anwendung um den Eintritt des Monats festzustellen. Wenn daher die authentische Berechnung es unmöglich sein lässt, dass der Mond nicht gesichtet werden kann und jemand sagt: „Ich habe den Mond gesehen“, so wird seine Aussage nicht angenommen. Auf der anderen Seite wiederum bestätigt sich die Mondsichtung nicht mit der bloßen Berechnung, da die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Mond, obwohl er geboren wird nicht gesichtet werden kann. Hierbei ist der ausschlaggebende Punkt die Sichtung des Mondes und nicht dessen bloße Geburt; und Allah weiß es am besten.

Was das Handeln betrifft, so sollst du dann fasten, wenn die Menschen in deinem Land fasten, und sollst dann das Fasten brechen, wenn sie das Fasten brechen. Beweis hierzu ist der Hadīth von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, den uns Abu Dawūd und at-Tirmidhī überliefern. In dieser Überlieferung sagte der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm-: ((Das Fasten ist an dem Tag, an dem ihr fastet, und das Fastenbrechen an dem Tag, an dem ihr euer Fasten bricht, und das Opfern an dem Tag, an dem ihr schlachtet)). Von ‘Āisha -möge Allah mit ihr zufrieden sein-wird uns der folgende Wortlaut überliefert: ((Das Fest des Fastenbrechens ist an dem Tag, an dem die Menschen das Fasten brechen, und das Opferfest an dem Tag, an dem die Menschen schlachten)). At-Tirmidhī sagte hierzu in seinem Werk

al-Jāmi’(جامعالترمذي): „Dies bedeutet vielmehr, dass das Fasten und das Fastenbrechen mit der Gemeinschaft und der Mehrheit der Menschen stattfindet.“

Durch die vorherig genannte Antwort wird deutlich, dass man den Menschen in seinem Land, in Bezug auf das Fasten und das Fastenbrechen folgen muss und es nicht erlaubt ist ihnen zuwiderzuhandeln. In einer Überlieferung sagte al-Imām Ahmad: „Er soll mit dem Imām und der Gemeinschaft der Muslime fasten, sei es bewölkt oder auch wolkenlos. Er sagte ebenfalls: ((Die Hand Allahs ist über der Gemeinschaft)).“

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih


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