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Fatwas / Fasten / Sie ist erkrankt und vor dem Ende des Monats verstorben. Was soll für sie getan werden?

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Eine alte Dame hat die ersten Tage von Ramadān gefastet, ist dann erkrankt, konnte daher nicht weiterfasten und auch das Fasten bis zum darauffolgenden Ramadān nicht nachholen, da sie in dieser Krankheit verstorben ist. Ist es erlaubt für sie nachzufasten oder Arme zu speisen? Möge Allah sie mit Gutem belohnen.

مرضت وتوفيت قبل تمام الشهر فماذا عليها؟

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Sollte sie aufgrund der anhaltenden Krankheit nicht in der Lage gewesen sein zu fasten und es handelte sich dabei um eine Krankheit, bei der man die baldige Genesung erhoffte, so muss weder sie, noch ihre Familie nachträglich etwas leisten.

Sollte es sich jedoch um eine Krankheit gehandelt haben, bei der keine Heilung in Sicht war, so wäre es verpflichtet für sie gewesen für jeden Tag einen Armen zu speisen. Sollte sie dies nicht geleistet haben, so müsst ihr dies von ihrem Erbe bezahlen. 

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

29/10/1424هـ


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