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Fatwas / Fasten / Er hat am Tag von Ramadān mit mir geschlafen. Muss ich eine Sühne(Kaffāra) leisten?

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Mein Mann hat am Tag von Ramadān mit mir geschlafen, wobei ich ihn dabei gewähren ließ. Muss ich eine Sühne leisten?

جامعني في نهار رمضان فهل عليّ كفارة؟

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

In Bezug auf die Frage, ob die Sühne eine Pflicht ist für die Frau, mit der ihr Mann am Tag von Ramadān Geschlechtsverkehr hat, wobei sie damit zufrieden war und ihrem Mann gehorsam, haben die Gelehrten zwei unterschiedliche Meinungen:

1. Ansicht:Die Sühne ist für sie gleichermaßen, wie für den Mann verpflichtend. Dies ist der Fall, da die Frauen grundsätzlich die Geschwister der Männer sind, und sie sich nicht ohne einen speziellen Beweis voneinander unterscheiden. In der Überlieferung von al-Bukhāry und Muslim sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- zu demjenigen, der mit seiner Frau am Tag von Ramadān Beischlaf hatte: ((Hast du etwas, womit du einen Sklaven befreien kannst?)). Er sagte: „Nein“. Er sagte: ((Kannst du zwei aufeinanderfolgende Monate fasten?)), er sagte: „Nein“. Er sagte: ((Hast du etwas, womit du sechzig Arme speisen kannst?)), er sagte: „Nein“. Er sagte: „Sodann setzte er sich hin, und dem Prophet -Frieden und Segen auf ihm- wurde ein Gefäß mit Datteln gebracht. Dann sagte er: ((Spende dies)), daraufhin sagte er: „Gibt es denn etwa jemand ärmeren als uns? Es gibt in Medina(sinngemäß) kein Haus das bedürftiger ist als wir!“ Da lachte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- so sehr, dass seine Eckzähne sichtbar wurden. Sodann sagte er: ((Nimm sie und speise damit deine Familie)).

Da sie die Unverletzlichkeit Monats Ramadān und ebenso des Fastens durch den Geschlechtsverkehr entwürdigt hat, muss sie die Sühne leisten, genau wie es für den Mann notwendig ist. Dies ist die Ansicht der meisten Gelehren, unter ihnen die Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und es ist eine Aussage von as-Shāfi’i.

2. Ansicht:Sie muss keine Sühne leisten, da der Prophet-Frieden und Segen auf ihm- diese nicht für die Frau des Mannes auferlegte, der sagte: „Ich bin vernichten!“, obwohl die Wahrscheinlichkeit bestand, dass sie gehorsam und einverstanden war. Imām Ahmad wurde bezüglich demjenigen gefragt, der am Tag von Ramadān mit seiner Frau Beischlaf hat, ob sie eine Sühne zu leisten hat? Er sagte: „Wir haben noch nie gehört, dass eine Frau eine Sühne zu leisten hat.“ Diese Meinung ist eine Ansicht von al-Imām Ahmad undas-Shāfi’i, als auch die Aussage von

al-Hassan al-Basri.

Beide religiösen Rechtsgutachten(Fatāwa/فتاوى) finden wir in den Aussagen der Gelehrten. Was ich jedoch von diesen beiden Ansichten als korrekt ansehe, ist die Meinung, dass die Sühne nicht für sie zu leisten ist. Wäre es für sie verpflichtend dies zu leisten, so hätte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- dies dem Mann deutlich gemacht. Und es ist unmissverständlich bekannt, dass es nicht erlaubt ist, das Verdeutlichen einer Sache zu der Zeit, in der dies notwendig ist, zu verspäten; und Allah weiß es am besten.

Möge Allah uns und euch verhelfen, zu tun, was er liebt und ihm wohlgefällt.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

18/12/1424هـ


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