Ich bitte um Erläuterung des Urteils bezüglich der Heirat eines Muslims mit einer Kitabiya (Christin oder Jüdin). Was sagen die vier Rechtschulen dazu?
Frage
Ich bitte um Erläuterung des Urteils bezüglich der Heirat eines Muslims mit einer Kitabiya (Christin oder Jüdin). Was sagen die vier Rechtschulen dazu?
Antworten
Alles Lob gebührt Allah und Friede und Segen seien auf den Gesandten Allahs, auf seine Angehörigen und Gefährten.
Die Heirat eines Muslims mit einer Jüdin oder Christin ist erlaubt, basierend auf der Aussage Allahs in Surat Al-Maida; Vers 5 (Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde).
Und ist die Meinung der meisten Gelehrten, von den Vorfahren und den Nachkommen. Dazu zählen auch die Imame der vier Rechtschulen, Abu Hanifa, Imam Malik, Schafi’ii und Imam Ahmed und andere. Ibn Omar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sah diese Angelegenheit als verpönt und sagte folgendes dazu: „Ich kenne keine gewaltigere Beigesellung, als die zu sagen, Isa der Sohn von Mariam sei ihr Herr“.
Und das was ich dir nahe lege, ist die Aussage des Propheten Mohammed (Allahs Segen und Friede auf ihm), in der er sagte:
„Eine Frau wird aus vier (Gründen) geheiratet: Wegen ihres Vermögens, wegen ihrer guten Abkunft, wegen ihrer Schönheit und wegen ihres Glaubens. Wähle die gläubige (Frau). Das wird gut für dich sein.” (Abu Huraira; Buchari, Muslim)
Hier ist klar, dass dies nicht der Kitabiya (Jüdin oder Christin) entspricht.
So suche nach einer rechtschaffenen Muslima, der du dein Vermögen und Kinder anvertrauen kannst.
So gilt es zu sagen, dass die Heirat mit einer Kitabiya erlaubt ist, solange du nicht befürchtest schwach in deinen religiösen Angelegenheiten zu werden. Ebenfalls nicht befürchtest, dass sie dir gegenüber ungehorsam (falsches Verhalten zeigt) wird, so wie es manchmal der Zustand einiger Frauen (Jüdin oder Christin) ist, die von Muslimen (die in nicht islamische Länder gereist sind) geheiratet wurden.
Möge Allah in allem Erfolg geben wo das Gute steckt.
Euer Bruder
Khalid Al-Muslih
Alles Lob gebührt Allah und Friede und Segen seien auf den Gesandten Allahs, auf seine Angehörigen und Gefährten.
Die Heirat eines Muslims mit einer Jüdin oder Christin ist erlaubt, basierend auf der Aussage Allahs in Surat Al-Maida; Vers 5 (Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde).
Und ist die Meinung der meisten Gelehrten, von den Vorfahren und den Nachkommen. Dazu zählen auch die Imame der vier Rechtschulen, Abu Hanifa, Imam Malik, Schafi’ii und Imam Ahmed und andere. Ibn Omar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sah diese Angelegenheit als verpönt und sagte folgendes dazu: „Ich kenne keine gewaltigere Beigesellung, als die zu sagen, Isa der Sohn von Mariam sei ihr Herr“.
Und das was ich dir nahe lege, ist die Aussage des Propheten Mohammed (Allahs Segen und Friede auf ihm), in der er sagte:
„Eine Frau wird aus vier (Gründen) geheiratet: Wegen ihres Vermögens, wegen ihrer guten Abkunft, wegen ihrer Schönheit und wegen ihres Glaubens. Wähle die gläubige (Frau). Das wird gut für dich sein.” (Abu Huraira; Buchari, Muslim)
Hier ist klar, dass dies nicht der Kitabiya (Jüdin oder Christin) entspricht.
So suche nach einer rechtschaffenen Muslima, der du dein Vermögen und Kinder anvertrauen kannst.
So gilt es zu sagen, dass die Heirat mit einer Kitabiya erlaubt ist, solange du nicht befürchtest schwach in deinen religiösen Angelegenheiten zu werden. Ebenfalls nicht befürchtest, dass sie dir gegenüber ungehorsam (falsches Verhalten zeigt) wird, so wie es manchmal der Zustand einiger Frauen (Jüdin oder Christin) ist, die von Muslimen (die in nicht islamische Länder gereist sind) geheiratet wurden.
Möge Allah in allem Erfolg geben wo das Gute steckt.
Euer Bruder
Khalid Al-Muslih