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Fatwas / Rituelle Reinheit (Waschung) / Sie hat das Gebet unterlassen, weil sie das ausgetretene Blut für Menstruationsblutung hielt.

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Frage

Was ist das Urteil, wenn eine Frau das Gebet unterlässt, nachdem Blut ausgetreten ist und sie es für Menstruationsblutung hielt?

نزل منها دم فظنته حيضا وتركت الصلاة

Antworten

Alles Lob gebührt Allah und Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammed sowie auf seiner Familie und all seinen Gefährten. Wa aleikum assalam wa rahmatullahi wa barakatuh.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Sie muss die unterlassenen Gebete nicht nachholen, da sie die Gebete auf der Grundlage beruhend verlassen hat. Und dies ist ein wichtiger Punkt für die Frauen: Die Grundlage bei austretendem Blut einer Frau ist, dass es sich um die Menstruation handelt.
Allah sagt: „Und sie befragen dich über die Menstruation. Sprich: ""Sie ist ein Leiden.“ (2:222)
Das hier von Allah erwähnte Leiden ist das Blut. So ist die Grundlage bei dem Blut, welches bei einer Frau austritt, dass es sich um die Menstruationsblutung handelt. Wenn sie also nun das Gebet basierend auf dieser Grundlage unterlässt, so muss sie es nach der richtigen der zwei Gelehrtenmeinungen nicht nachholen.
Ich erwähne diesbezüglich, was von Fatima bin Abi Hubaysh authentisch überliefert wird. Sie fragte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm:
Ich bin eine Frau, deren Blutung nicht aufhört. Sollte ich das Gebet unterlassen? Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Es handelt sich lediglich um eine Ader.“ (Sahih al Bukhary und Sahih Muslim)
Sie unterließ das Gebet nach einigen Überlieferungen. Es wird auch überliefert, dass sie das Gebet für einen langen Zeitraum unterließ, in einigen Überlieferungen wird erwähnt, dass sie die Blutung sieben Jahre lang hatte.
Dies weist darauf hin, dass das Nachholen der Gebete für jemanden, der es unter diesen Gesichtspunkten unterließ, nicht verpflichtend ist - da die Person es nicht als Pflicht ansieht und es folglich - basierend auf der Grundlage, dass dieses Blut ein Hinderungsgrund für das Gebet ist - unterlassen hat.
Wenn sie nun aber sichergehen möchte und die Gebete nachholt, so kann sie es tun.  Jedoch in Hinblick auf ein islamisches Urteil zu der Frage:
Ist es für sie verpflichtend, die Gebete, die sie auf der Grundlage unterließ, dass es sich bei dem Blut um Menstruationsblutung handelt, nachzuholen?
So ist die Antwort: Es ist für sie nicht verpflichtend, basierend auf der überwiegenden der zwei Gelehrtenmeinungen.
Und Allah weiß, was richtig ist.


Euer Bruder
Prof. Dr. Khalid al Muslih


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