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Fatwas / Rituelle Reinheit (Waschung) / Kein Ghusl außer durch Ejakulation

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Frage

Meine Frage ist: Seit Jahren habe ich die folgende Gewohnheit, um mein sexuelles Verlangen zu stillen. Ich verwende ein Kopfkissen und reibe mein Geschlechtsteil daran, so als würde ich mit einer Frau verkehren. Ich stille meine sexuelle Lust, lasse es jedoch nicht bis zur Ejakulation kommen und höre davor auf. Ich möchte daher gerne wissen, ob es notwendig ist, danach die Ganzkörperwaschung zu verrichten? Wie schon erwähnt, ejakuliere ich dabei nicht und unterdrücke das Austreten von Samenflüssigkeit. لا غسل إلا بإنزال

Antworten

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Nach dem Konsens der Gelehrten ist es nicht notwendig nach der Selbstbefriedigung oder der Pollution(feuchter Traum), den Ghusl zu verrichten, außer man ejakuliert dabei. So überliefert Muslim(343) von Sharik Ibn Abi Namr, über Abdirrahman Ibn Abi Saeed al-Khudri, über Abi Saeed -Möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Das Wasser(gemeint ist das Wasser beim Ghusl) ist ausschließlich durch das Wasser(gemeint ist das Ejakulat))).

Ebenso überliefern Bukhary(130) und Muslim(313) von Hischam Ibn Urwa, über Zainab Bint Abi Salma, über Um Salam, dass sie sagte: „Um Sulaim kam zum Gesandten Allahs -Frieden und Segen auf ihm- und sagte: Oh Gesandter Allahs, wahrlich Allah schämt sich nicht vor der Wahrheit; Ist es für eine Frau notwendig den Ghusel zu verrichten, wenn sie eine Pollution hatte? Daraufhin sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm-: ((Ja, wenn sie Wasser(gemeint ist Ejakulat) sieht)).

Die Mehrheit der Gelehrten, sprich, die Hanifiten, Malikiten, Shafiiten und ein Teil der Hanbaliten, nennen das Ausscheiden der Samenflüssigkeit aus dem Glied, als eine Bedingung für die Notwendigkeit der Ganskörperwaschung. Wer also beim Ejakulieren die Samenflüssigkeit unterdrückt dabei auszutreten, so ist kein Ghusl notwendig, wie es die beschriebenen Überlieferungen zeigen.

Nach der vorherrschenden Meinung bei den Hanbaliten jedoch, ist der Ghusl schon dann notwendig, wenn man verspürt, dass sich das Ejakulat von seinem Entstehungsort gelöst hat. Dies selbst dann, wenn die Flüssigkeit daran gehindert wird aus dem Glied auszutreten, da sich das Lösen der Samenflüssigkeit von seinem Entstehungsort als Janaba versteht. Allah der Erhabene sagt: ((Und wenn ihr im Zustand der Unrein seid, so reinigt euch))(5/6).

Die korrekte Meinung jedoch ist die erste. Demnach ist es für dich nicht notwendig die Ganskörperwaschung zu vollziehen, nachdem du deine sexuelle Lust gestillt hast und Allah weiß es am Besten.     

Euer Bruder,

Prof. Dr. K


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