Geehrter Sheikh, in Kashaf al-Qina’ heißt es: „Und es ist nicht notwendig das zu bestreichen, was vom Ohr bedeckt ist(d.h. das was vom Inneren der Ohrmuschel bedeckt ist), da es nicht notwendig ist Teile des Kopfes zu bestreichen, die durch die Haare bedeckt sind und der Kopf den ursprünglichen Teil darstellt, welcher bestrichen werden soll. Demnach ist es beim Ohr und dem inneren der Ohrmuschel eher der Fall.“ 1. Frage: Bedeutet dies, dass es für denjenigen, der Wudu verrichtet, ausreichend ist, seinen Zeigefinger in den Gehörgang einzuführen und mit seinem Daumen über die hintere Ohrmuschel zu streichen? Dies ohne dabei mit den Zeigefinger über das Innere der Ohrmuschel zu streichen? 2. Frage: Ist es notwendig, den hervorstehenden Knorpel am Gehöreingang zu waschen, da er zum Gesicht gehört? 3. Frage: Mein Freund hat mir gesagt, dass ein Teil der Nase ebenfalls gewaschen werden muss. Es handelt sich dabei um das Stück, welches die beiden Naseneingänge voneinander trennt und zu einem kleinen Teil am Naseneingang sichtbar ist, wenn man diese von der Seite betrachtet. So wurde es ihm von jemanden gesagt, nämlich das man es wie erwähnt beim Wudu waschen muss, da es zum Gesicht gehört und sichtbar ist. Ist dies korrekt oder ist es ausreichend Wasser in der gewohnten Art und Weise des Wudu in die Nase einzuführen und zu schnäuzen?
مسح الأذنين