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Fatwas / Gebet / Gebärde im freiwilligen Gebet (gemeint ist die bloße Bewegung des Kopfes anstelle einer Verbeugung oder Niederwerfung bspw.)

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Frage

Welches Urteil hat die Verwendung von Gebärde anstelle der Niederwerfung(Sujud) und des Verbeugens(Rukū’) für eine Person die ein freiwilliges Gebet im Sitzen verrichtet. Dies ohne Notwendigkeit.

الإيماء في صلاة النافلة

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Was die Verbeugung(Rukū’) im Sitzen ohne Entschuldigungsgrund betrifft, die im freiwilligen Gebet verrichtet wird, so ist dies erlaubt. Dies belegt der Hadith von ‘Aisha in Sahih Muslim, in dem sie über den Propheten -Frieden und Segen auf ihm- sagte: „Er pflegte es, wenn er das Gebet im Stehen begann, sich im Stehen zu verbeugen. Und wenn er das Gebet im Sitzen begann, so verbeugte er sich sitzend.“ Ebenso wird uns von ihr in den zwei authentischen Werken von al-Bukhary und Muslim berichtet, dass sie es nie erlebte den Gesandten Allahs -Frieden und Segen auf ihm- im Nachtgebet sitzend beten gesehen zu haben, bis er alt wurde. Im Alter pflegte er es sodann im Sitzen zu rezitieren, bis er sich verbeugen wollte. Daraufhin stand er auf und blieb ungefähr so lange stehen bis er dreißig oder vierzig Verse rezitierte. Anschließend verbeugte er sich. In einem Wortlaut heißt es: „Sodann verbeugte er sich und warf sich nieder. Daraufhin tat er das Selbe in der dritten Rakā’.“

Einige Gelehrten verstanden sein Sitzen in der Verbeugung als eine Erlaubnis bei Notwendigkeit. Wiederum andere sagten, dass dies auch ohne triftigen Grund erlaubt ist. Was jedoch sein Aufstehen zur Verbeugung betrifft, so verdeutlicht dies lediglich, dass es vorzüglicher ist, da dies demütiger und ehrfürchtiger ist, als die Verbeugung im Sitzen. Was ebenso verdeutlicht, dass das bloße Verneigen des Kopfes anstelle des Rukū’ im freiwilligen Gebet erlaubt ist, ist die allgemeine Aussage des Propheten -Frieden und Segen auf ihm-:

((Das Gebet der Person im Sitzen ist die Hälfte des Gebets));

Dies ist in Sahih Muslim von Abdullah Ibn ‘Umar überliefert.

Seine Aussage: ((im Sitzen)) trifft auf sein Stehen, also auch auf sein Verbeugen zu.Was jedoch die Niederwerfung in Form einer Gebärde angeht, so ist dies ohne einen triftigen Grund nach der korrekteren der zwei bestehenden Meinungen unter den Gelehrten nicht erlaubt.

Dies ist die mehrheitliche Meinung der Gelehrten. Grundlage dieser Meinung ist die Tatsache, dass uns dies nur im Falle der Notwendigkeit überliefert wird. Darüber hinaus ermöglicht die Gebärde es nicht die tatsächliche Niederwerfung, mit dem Legen der Stirn auf den Boden zu vollziehen.

Der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- befahl es sich auf sieben Stellen niederzuwerfen, wie es uns im Hadith von Ibn Abbas bei al-Bukhary und Muslim überliefert wird.

Hier sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm-: ((Mir wurde anbefohlen mich auf sieben Körperteilen niederzuwerfen: Auf der Stirn, und er zeigte mit seiner Hand auf seine Nase, den Händen, den Knien und den Zähen)).

Wer also lediglich den Kopf bewegt, obwohl er in der Lage ist sich niederzuwerfen, der ist nicht dem nachgekommen, was ihm als Niederwerfung auf sieben Stellen anbefohlen wurde. Daher ist die Gebärde anstelle der Niederwerfung ohne Entschuldigungsgrund nicht erlaubt und Allah weiß es am besten. 

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih


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