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Fatwas / Gebet / Mir ist ein Fehler im Tshahud unterlaufen und ich habe die Fatiha nicht gelesen. Was ist das Urteil über mein Gebet?

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Frage

Als ich gestern Abend in der Moschee betete geschah es mir, als ich während des ersten Sitzens sagte: At-tahiyyatu lillahi was-salawatu wat-tayyibat, as-salamu 'alaika ayyuhan-Nabiyyul Arabiy; ich danach versehentlich einfach weiter gelesen habe und die komplette Lesung von Salat al-Ibrāhimia beendete. Weil ich so schnell gelesen habe wurde mir mein Fehler nicht bewusst. Danach habe ich in meiner dritten Gebetseinheit die Lesung der Fatiha vergessen. Wichtig zu erwähnen ist, dass dies im Gemeinschaftsgebet in der Moschee geschah. Meine Frage ist nun, was ist das Urteil über mein Gebet?

أخطأت في التشهد ولم أقرأ الفاتحة فما حكم صلاتي؟

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Wa aleykum assalam wa rahmatullahi wa barakatuhu,

bei deiner Aussage im Tashahud: As-salamu 'alaika ayyuhan-Nabiyyul Arabiy, besteht kein Problem, da du dies aus Versehen gesagt hast. Daher hat es keine Auswirkung auf dein Gebet.

Was dein Vergessen vom Lesen der Fatiha in der dritten Gebetseinheit betrifft, so ist die Lesung der Fatiha eine Säule von den Säulen des Gebets.

Grundlage dessen ist der Hadith von ‘Ubāda Ibn Sāmit -möge Allah mit ihm zufrieden sein- , welcher sagte: „Der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Es gibt kein Gebet für denjenigen, der nicht die Eröffnende des Buches liest))“. Ebenso heißt es im Hadith von Abu Huraira bei Muslim, dass dieser sagte: „Der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Wer ein Gebet betet und in ihm nicht die Mutter des Buches liest, so ist es mangelhaft -er sagte dies dreimal- nicht vollständig)). Dies bedeutet also: Lückenhaft. Diese Ansicht vertreten die meisten Gelehrten unter den Rechtsschulen und anderen, mit Ausnahme von Abu Hanifa.

Daher ist es für dich Pflicht, dass du das Gebet unverzüglich wiederholst. Hättest du dich während des Gebets daran erinnert, so wäre es notwendig gewesen, dass du eine zusätzliche Rak’a anstelle der Gebetseinheit betest, in der du die Lesung der Fatiha versäumt hast; und Allah weiß es am besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

25/09/1424


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