Ich komme ungefähr um zwei Uhr fünfzehn von der Schule. Danach lege ich mich schlafen und stehe erst um vier Uhr mittags wieder auf. Dann bete ich ‘Asr. Was sagen sie dazu?
وقت صلاة العصر
Frage
Ich komme ungefähr um zwei Uhr fünfzehn von der Schule. Danach lege ich mich schlafen und stehe erst um vier Uhr mittags wieder auf. Dann bete ich ‘Asr. Was sagen sie dazu?
وقت صلاة العصر
Antworten
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Wenn du ‘Asr vor dem Gelbwerden der Sonne verrichtest, so ist dies die Zeit innerhalb derer du dieses Gebet beten musst. Solltest du dieses Gebet jedoch über diese Zeit hinaus verspäten, so ist dies nicht erlaubt, außer es besteht eine Notwendigkeit dazu. Dies aufgrund der Tatsache, dass ‘Asr zwei Zeiten besitzt: Zum einen die Zeit der Dringlichkeit(ad-Darūra), und zum anderen die freiwillige Zeit(al-Ikhtijār). Die freiwillige Zeit(sprich die Zeit in der man frei entscheiden kann wann man beten möchte) erstreckt sich vom Verstreichen der Dhur-Zeit bis zum Gelbwerden der Sonne. Die Zeit der Dringlichkeit(sprich die Zeit in der es nur erlaubt ist dieses Gebet zu verrichten, wenn eine dringliche Notwendigkeit besteht) erstreckt sich von dem Zeitpunkt, an dem die Sonne sich gelb färbt, bis zum Sonnenuntergang. Daraufhin deutet die Sunna in Bezug auf die Zeit von ‘Asr.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khālid al-Muslih
18/09/1424هـ
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Wenn du ‘Asr vor dem Gelbwerden der Sonne verrichtest, so ist dies die Zeit innerhalb derer du dieses Gebet beten musst. Solltest du dieses Gebet jedoch über diese Zeit hinaus verspäten, so ist dies nicht erlaubt, außer es besteht eine Notwendigkeit dazu. Dies aufgrund der Tatsache, dass ‘Asr zwei Zeiten besitzt: Zum einen die Zeit der Dringlichkeit(ad-Darūra), und zum anderen die freiwillige Zeit(al-Ikhtijār). Die freiwillige Zeit(sprich die Zeit in der man frei entscheiden kann wann man beten möchte) erstreckt sich vom Verstreichen der Dhur-Zeit bis zum Gelbwerden der Sonne. Die Zeit der Dringlichkeit(sprich die Zeit in der es nur erlaubt ist dieses Gebet zu verrichten, wenn eine dringliche Notwendigkeit besteht) erstreckt sich von dem Zeitpunkt, an dem die Sonne sich gelb färbt, bis zum Sonnenuntergang. Daraufhin deutet die Sunna in Bezug auf die Zeit von ‘Asr.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khālid al-Muslih
18/09/1424هـ