Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Sie soll sich bemühen, ihn zu beratschlagen und zum Gebet aufzuwecken. Wenn sie das nicht vermag, so hat sie sich nichts zu Schulde kommen lassen. Ebenso soll sie ihm den Ratschlag geben die Gründe zu ersuchen, die es veranlassen, dass er früh aufsteht und das er entsprechend die feste Absicht fasst zum Gebet aufzustehen. Darüber hinaus soll er wissen, welche Vorzüge es hat, sich um die Einhaltung der Gemeinschaftsgebete zu bemühen und ebenso den Lohn, der damit zusammenhängt.
Was das Überkommen der Lust auf Beischlaf während der Gebetszeit angeht, so gehört dies zu den Entschuldigungsgründen, die es erlauben dem Gemeinschaftsgebet fern zu bleiben. Grundlage dessen ist der Hadith von ‘Aisha, der bei Muslim überliefet wird, in dem der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Es gibt kein Gebet bei zubereitetem Essen und ebenso nicht beim Unterdrücken der Notdurft)). Die Lust auf Beischlaf, hat die selbe Wirkung wie die erwähnten Dinge im Hadith des Propheten -Frieden und Segen auf ihm-, indem das Herz beschäftigt und nicht frei ist.
Der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- hat das Gebet bei diesen zwei Begebenheiten verboten, da das Herz von der Hingabe zum Gebet abgelenkt ist und diese dazu führen, dass man das Gebet eilig und unvollständig verrichtet. Dies kann zur Geringwertigkeit des Gebets führen. Abu Dawūd sagte: „Es gehört wahrlich zur Klugheit der Person, dass sie beginnt ihre Angelegenheit zu erledigen und sich anschließend zum Gebet wendet, während ihr Herz ungebunden ist.“
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khālid al-Muslih
11/11/1424هـ