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Fatwas / Fasten / Die Selbstbefriedigung am Tag von Ramadān

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Frage

Ich habe das Problem, dass ich von Selbstbefriedigung heimgesucht werde. Es geschah, dass ich dies im Ramadān zweimal gemacht habe. Mir ist bewusst, dass ich das Fasten nachholen muss, jedoch stellt sich mir nun die Frage: Dementiert meine Tat die Aussage des Propheten -Frieden und Segen auf ihm-: ((Wer Ramadān aus Glauben heraus, und mit der Hoffnung auf den Lohn fastet, dem wird vergeben, was er an Sünden getan hat)). Wird mir nun der komplette Lohn für das Fasten des ganzen Monats geschrieben? Ich erhoffe mir dies! Oder ist es so, dass ich so gezählt werde, als hätte ich ihn nicht komplett gefastet? Ebenso möchte ich über das Nachholen dieser Tage fragen. Es ereignete sich, dass ich an einem der Tage, die ich am nachfasten war, auf der Reise zu meinen Onkeln war. Sodann haben sie darauf bestanden, dass ich mit ihnen zu Mittag esse, mit dem Argument, dass ich nur selten bei ihnen bin und sie mich nur in langen Abständen sehen können. Deswegen habe ich an diesem Tag mein Fasten gebrochen. Das Fasten an diesem Tag war das Nachholen vom Pflichtfasten. Was soll ich jetzt tun? Soll ich diesen Tag nun zweimal nachholen? Möge Allah sie mit Gutem belohnen! Wassalamu aleykum wa Rahmatullahi wa Barkātuh.

العادة السرية في نهار رمضان

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Ich bitte Allah, dass er uns und dir vergibt! Den Samenerguss den du am Tag von Ramadān hervorgerufen hast, hat dein Fasten ungültig gemacht. Demnach erlangst du nicht das, was der Prophet-Frieden und Segen auf ihm- im Bezug auf das Fasten aus dem Glauben heraus und in Hoffnung auf die Belohnung erwähnt hat. Es ist nun notwendig für dich, dass du dich anstrengst gute Werke zu tun, und dich von den Dingen fern hältst, die dich entsprechend beeinflussen und dich in Versuchung bringen.

Was deine Frage in Bezug auf das Fastenbrechen beim Nachfasten betrifft, so ist dies erlaubt. Dies ist der Fall, da es erlaubt ist das Nachholen vom Pflichtfasten aufgrund von Krankheit oder Reise zu unterbrechen. Demnach musst du nur einen Tag nachfasten und nicht zwei.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

08/11/1424هـ


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