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Fatwas / Fasten / Das Urteil über den Beischlaf am Tag von Ramadān

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Frage

Was ist das Urteil über jemanden, der am Tag von Ramadān Beischlaf mit seiner Frau hat. Dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Frau ihn ermahnt hat und er trotzdem weiter machte. Welches Urteil betrifft die Frau?

حكم الجماع في نهار رمضان

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Er muss reuig zu Allah dem Erhabenen zurückkehren, da er die Unverletzlichkeit des Fastens im Monat Ramadān entwürdigt hat. Ebenso muss er die Sühne leisten, die in der Überlieferung von al-Bukhāry und Muslim verdeutlicht wurde. Hier sagte Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- das Folgende: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs -Frieden und Segen auf ihm- und sagte: „Ich bin vernichtet“, da sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- zu ihm: ((Was hat dich vernichtet?)), er sagte: „Ich bin im Ramadān über meine Familie gekommen“. Sodann sagte der Prophet -Frieden und Segen auf ihm-: ((Hast du etwas, womit du einen Sklaven befreien kannst?)). Er sagte: „Nein“. Er sagte: ((Kannst du zwei aufeinanderfolgende Monate fasten?)), er sagte: „Nein“. Er sagte: ((Hast du etwas, womit du sechzig Arme speisen kannst?)), er sagte: „Nein“. Er sagte: „Sodann setzte er sich hin und dem Prophet -Frieden und Segen auf ihm- wurde ein Gefäß mit Datteln gebracht. Dann sagte er: ((Spende dies ...)), bis zum Ende der Geschichte.

Dementsprechend ist es für dich Pflicht einen Sklaven zu befreien. Wenn du keinen findest, dann musst du zwei aufeinanderfolgende Monate fasten. Wenn du das nicht kannst, dann musst du sechzig Arme speisen.

Was das Nachfasten betrifft, so wird uns bei Ibn Māja berichtet, dass der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((und faste anstelle dessen einen Tag)). Dieser Zusatz im Hadīth ist von den Gelehrten jedoch als schwach eingestuft worden. Daher nutzt es ihm nichts, dass er diesen Tag nachholt. Hierzu überliefert Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein-

das Folgende: ((Wer an einem Tag im Ramadān ohne rechtmäßigen Grund oder Krankheit das Fasten unterlässt, dem nützt das Nachholen bis in die Ewigkeit nichts, selbst wenn er diese Fasten würde)). Dieser Hadīth wurde in den Werken as-Sunnan überliefert und ist als eine Aussage des Propheten -Frieden und Segen auf ihm- nicht korrekt. Das selbe wird uns von

Ibn Mas’ūdberichtet. Die Regel besagt jedoch: Jeder der einen Gottesdienst ohne rechtmäßigen Grund über dessen Zeit hinaus verspätet, so nützt es jenem nichts diesen nach seiner Zeit zu verrichten; und Allah weiß es besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

17/12/1424هـ


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